Neue Corona-Verordnung im Saarland

Der saarländische Ministerrat hat am Mittwoch, den 24. März 2021, die aktuelle Corona-Verordnung bis zum 5. April verlängert und gleichzeitig das sogenannte Saarland-Modell beschlossen. Ab dem 6. April wird es – geknüpft an die Vorlage eines tagesaktuellen negativen Tests – weitere Öffnungsschritte in den Bereichen Gastronomie, Sport und Kultur geben, sofern die 7-Tage-Inzidenz stabil bei unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt. Auch private Treffen und Veranstaltungen mit maximal zehn Personen im Außenbereich werden dann in Verbindung mit negativen Tests wieder möglich sein.

Die Regeln im Überblick:

  • Private Zusammenkünfte und Veranstaltungen im Außenbereich: Maximal 10 Personen, wenn alle Gäste einen negativen Test vorlegen können.
  • Öffnung Außengastronomie: Mit Kontaktnachverfolgung und vorheriger Terminbuchung. Im Rahmen der aktuellen Kontaktbeschränkungen ohne Test; darüberhinausgehend maximal 10 Personen pro Tisch, wenn alle Gäste einen negativen Test vorlegen können.
  • Sport: Kontaktsport im Außenbereich (z.B. Fußball) und kontaktfrei im Innenbereich (z.B. Tennis in der Halle oder Training im Fitnessstudio) mit negativem tagesaktuellem Test.
  • Theater, Konzerthäuser, Opernhäuser und Kinos: Mit Kontaktnachverfolgung und negativem tagesaktuellem Test.
  • Ab einer Inzidenz von über 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner werden die Lockerungen schrittweise zurückgenommen

Zur Testung:

  • Der zugrunde liegende Test muss die Anforderungen des RKI erfüllen: lnformationen zur Anerkennung diagnostischer Tests des RKI
  • Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
  • Testergebnis ist durch die durchführende Stelle (Testzentren, Schulen, Apotheken, Ärzte, Betriebe und Behörden) zu bescheinigen, alternativ können Selbsttests unter Aufsicht vor Ort durchgeführt werden
  • Kein Testerfordernis für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres