Die saarländischen Kommunen sind als öffentlich rechtliche Entsorgungsträger für das Sammeln von Grünschnitt, Laub, Ästen, Strauchwerk und vergleichbaren Materialien verpflichtend zuständig. Die Gemeinde Überherrn und die Kreisstadt Saarlouis möchten diese Aufgabe zukünftig im Zuge einer interkommunalen Zusammenarbeit allein durch den „Neuen Betriebshof Saarlouis“ als Eigenbetrieb der Kreisstadt Saarlouis wahrnehmen lassen.
Der Betrieb der Sammlungsstelle der Gemeinde Überherrn wird mit Übertragung der Zuständigkeit auf die Kreisstadt Saarlouis eingestellt. Die Änderung tritt am 01.08.2021 in Kraft.