Befahrbarkeit für Rettungsfahrzeuge


Die Freiwillige Feuerwehr hat darauf aufmerksam gemacht, dass die Passierbarkeit mancher Straßenbereiche durch parkende Fahrzeuge behindert wird. Beispielsweise in den Straßen „Großwies“, „Bahnhofstraße“, „Leopoldstraße“, „Kleinwies“ oder auch in einigen Bereichen des „Kirchenwegs“ gab es mit dem neuen Rettungsfahrzeug des Löschbezirkes Felsberg, Probleme. Zwischen parkenden Fahrzeugen sollte eine Durchfahrtsbreite von 3,50 m vorhanden sein. Im Einsatzfall könnte wertvolle Zeit bei der Brandbekämpfung oder auch bei der Menschenrettung verloren gehen. Außerdem wäre bei einer Beschädigung verkehrswidrig geparkter Fahrzeuge im Einsatzfall davon auszugehen, dass hierfür kein Schadenersatz übernommen wird. Es ergeht daher die dringende Bitte an alle Kfz-Fahrer, dies beim Parken ihrer Fahrzeuge zu berücksichtigen.