Briefwahlunterlagen für die Wahl zum Landtag des Saarlandes am 27. März 2022 können Sie ab sofort:
• ONLINE unter www.ueberherrn.de
• persönlich
• schriftlich an Gemeinde Überherrn, Wahlbüro, Rathausstraße 101, 66802 Überherrn
• per Fax an 06836 909-192
• per E-Mail an wahlen@ueberherrn.de
beantragen.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung (diese werden Ihnen bis zum 6.03.2022 zugesandt), befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können. Der Antrag kann aber auch ohne die Wahlbenachrichtigung gestellt werden. Folgende Angaben sind erforderlich:
• Familienname und Vornamen,
• Geburtsdatum und
• Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nicht elektronisch möglich. Die bevollmächtigte Person hat der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern, dass sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Auf Verlangen hat sie sich auszuweisen. Wegen der leider immer noch ungewissen Infektionslage wird auf die oben genannten kontaktlosen Möglichkeiten zur Beantragung der Briefwahl hingewiesen. Die Briefwahlunterlagen werden dann durch die Deutsche Post AG oder auch per Gemeindeboten zugestellt. Die Rücksendung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland kostenlos durch die Deutsche Post AG (roten Wahlbriefumschlag einfach in einen Briefkasten der Deutschen Post AG einwerfen). Alternativ in den Hausbriefkasten des Rathauses einwerfen. Der Briefwahlantrag muss bis spätestens Freitag, 25. März 2022 bei der Gemeinde Überherrn eingegangen sein.