In der Metzerstraße wurde, aufgrund der Ergebnisse des Lärmgutachtens, auf einem Teilabschnitt – von der Einmündung Schmid-Hiwwel bis zur Einmündung Kirchenweg – eine temporäre 30er-Zone (von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) ausgewiesen.
im Saarland
In der Metzerstraße wurde, aufgrund der Ergebnisse des Lärmgutachtens, auf einem Teilabschnitt – von der Einmündung Schmid-Hiwwel bis zur Einmündung Kirchenweg – eine temporäre 30er-Zone (von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) ausgewiesen.