Maibaumsetzen 2021

Auch in diesem Jahr musste das traditionelle „Maibaumsetzen“ abgesagt werden. Die Corona-Pandemie lässt leider keinen Spielraum eine solche Veranstaltung durchzuführen. Die Feuerwehr hat jedoch, wie bereits im letzten Jahr, im kleinen Kreis einen Maibaum gestellt, damit die schöne Tradition – der Pandemie zum Trotz – erhalten bleibt. Hierfür unseren herzlichen Dank an die Kameraden der Feuerwehr
Felsberg.

Ort des Gedenkens an die Verstorbenen der Corona Pandemie


Der Bundespräsident hat dazu aufgerufen am kommenden Sonntag, den 18.04.2021, Deutschland weit, der Verstorbenen der Corona-Pandemie zu gedenken. Der saarländische Städte- und Gemeindetag hat nun darum gebeten, dass sich die Gemeinden und Ortsteile an diesem Gedenktag zahlreich beteiligen sollen.
Auch in der Gemeinde Überherrn werden verschiedene Aktionen zum Gedenken stattfinden. Die Bürgermeisterin selbst wird einen Baum pflanzen, es werden Glocken läuten und von den Mitbürgern können Kerzen und Blumen für die Verstorbenen der Corona-Pandemie, an den Orten des Gedenkens, aufgestellt werden.
Für Felsberg wurde als Gedenkort der „Alte Linnenbaam“ an der Friedhofsmauer ausgewählt. Dieser über 250 Jahre alte Baum, hat viel gesehen und alles überlebt, die Weltkriege, die Spanische Grippe und vieles mehr. Auch haben unsere Vorfahren an ihm vorbei ihren letzten Weg angetreten. Aus unserer Sicht ist dies ein guter Ort für das Gedenken an die Coronaopfer, verbunden mit der Hoffnung, dass ebenso wie der Baum jedes Jahr wieder aufblüht, auch das Leben nach der Pandemie bald wieder aufblühen wird.
Dort können ab dem 18.04.2021 Kerzen aufgestellt und Blumen abgelegt werden.

Neue Corona-Verordnung im Saarland

Der saarländische Ministerrat hat am Mittwoch, den 24. März 2021, die aktuelle Corona-Verordnung bis zum 5. April verlängert und gleichzeitig das sogenannte Saarland-Modell beschlossen. Ab dem 6. April wird es – geknüpft an die Vorlage eines tagesaktuellen negativen Tests – weitere Öffnungsschritte in den Bereichen Gastronomie, Sport und Kultur geben, sofern die 7-Tage-Inzidenz stabil bei unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt. Auch private Treffen und Veranstaltungen mit maximal zehn Personen im Außenbereich werden dann in Verbindung mit negativen Tests wieder möglich sein.

Die Regeln im Überblick:

  • Private Zusammenkünfte und Veranstaltungen im Außenbereich: Maximal 10 Personen, wenn alle Gäste einen negativen Test vorlegen können.
  • Öffnung Außengastronomie: Mit Kontaktnachverfolgung und vorheriger Terminbuchung. Im Rahmen der aktuellen Kontaktbeschränkungen ohne Test; darüberhinausgehend maximal 10 Personen pro Tisch, wenn alle Gäste einen negativen Test vorlegen können.
  • Sport: Kontaktsport im Außenbereich (z.B. Fußball) und kontaktfrei im Innenbereich (z.B. Tennis in der Halle oder Training im Fitnessstudio) mit negativem tagesaktuellem Test.
  • Theater, Konzerthäuser, Opernhäuser und Kinos: Mit Kontaktnachverfolgung und negativem tagesaktuellem Test.
  • Ab einer Inzidenz von über 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner werden die Lockerungen schrittweise zurückgenommen

Zur Testung:

  • Der zugrunde liegende Test muss die Anforderungen des RKI erfüllen: lnformationen zur Anerkennung diagnostischer Tests des RKI
  • Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
  • Testergebnis ist durch die durchführende Stelle (Testzentren, Schulen, Apotheken, Ärzte, Betriebe und Behörden) zu bescheinigen, alternativ können Selbsttests unter Aufsicht vor Ort durchgeführt werden
  • Kein Testerfordernis für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres